Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
81. Kaspar Karl van Beethoven an Breitkopf & Härtel in Leipzig
[Wien, 28. März 1802]
1 Vermutlich ist Brief 72 vom 27.11.1801 oder jener noch länger zurückliegende gemeint, der zu Eingang von Brief 59 erwähnt wird; beide Schreiben sind nicht überliefert. Mitte März 1802 hatte Gottfried Christoph Härtel seinen Wiener Korrespondenten Georg August Griesinger gebeten, mit Beethoven in Kontakt zu treten und ihm einen Auftrag zu übermitteln, s. Griesingers Brief an Härtel vom 20.3.1802, Griesinger S. 155. Möglicherweise ist das vorliegende Schreiben durch den Besuch Griesingers veranlaßt worden. Dieser berichtet am 3. April nach Leipzig: " Beethovens Bruder wird Ihnen geschrieben haben; dem Compositeur Beethoven ist Briefschreiben und Rechnen etwas odioses. Er wünscht der hiesigen Verleger los zu seyn; mehr als 31 Ducaten ist ihm bis jetzt für keine Claviersonate bezahlt worden, und doch sollen seine Claviersonaten besser als die Haydnschen seyn. Sein Bruder, der das Rechnungswesen besorgt erlaubt ihm nicht einen Akkord auf mehrere Jahre zu treffen, weil seine Arbeiten mit jedem Jahre besser bezahlt worden sind" ; a.a.O., S. 158.
2 Op. 29.
3 Op. 36.
4 Op. 37.
5 Es folgt ein doppelt gestrichenes und überschriebenes Wort, das nicht zu entziffern ist. Das Quintett op. 29 hatte Beethoven gegen ein Honorar, dessen Höhe unbekannt ist, dem Grafen Moritz von Fries (1777 – 1826) etwa im Oktober 1801 für ein halbes Jahr zum ausschließlichen Gebrauch überlassen. Die Frist war offenbar jetzt abgelaufen, so daß Beethoven über das Werk verfügen konnte.