Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
110. Beethoven an Breitkopf & Härtel in Leipzig
Vien am 13ten November . 1802.
1 Beethoven hatte den Sommer 1802 in Heiligenstadt verbracht und war am oder kurz nach dem 10. Oktober nach Wien zurückgekehrt.
2 Op. 29.
3 Die Ausgabe von Breitkopf & Härtel wurde nach den Druckbüchern des Verlags erst am 29.12.1802 fertiggestellt, war aber schon am 6.10.1802 als "bis Ende Oktobers" erscheinend angekündigt worden, s. AMZ 5 (1802/03), Intelligenzblatt II, Sp. 6.
4 Hier und in der folgenden Korrespondenz wird stets von einem "Nachstich" gesprochen. Tatsächlich handelt es sich aber um einen von der Härtelschen Ausgabe unabhängigen "Raubstich" , der, wie mehrfach dargelegt wird, auf einer Abschrift aus dem Besitz des Grafen Fries fußt, s. auch TDR II, S. 261 – 268 und 587 – 607; Gustav Nottebohm, Zur Geschichte einer alten Ausgabe , in: Beethoveniana, Leipzig 1872, S. 3 – 6; Rosemary Hilmar, Der Musikverlag Artaria & Comp. Geschichte und Probleme der Druckproduktion , Tutzing 1977, S. 67 – 71; s. auch Brief 119 .
5 Graf Moritz von Fries hatte das Streichquintett op. 29 wahrscheinlich in Auftrag gegeben und besaß seit etwa Oktober 1801 eine Abschrift davon.
6 9.11.1802.
7 Möglicherweise op. 34 und op. 35, die Beethoven schon Breitkopf & Härtel angeboten hatte.
8 Gemeint ist vielleicht der weiter unten erwähnte " Sonnleitner", s. Anm. 10.
9 Vielleicht ist die in dieser Zeit vollendete Klaviersonate op. 31 Nr. 3 gemeint, die aber schon Hans Georg Nägeli zugesagt war.
10 Vermutlich zu identifizieren mit dem Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Ignaz Sonnleithner (1770 – 1831). Aus Brief 120 (8.12.1802) geht hervor, daß Beethoven in der vorliegenden Angelegenheit sofort einen "Advokaten" hinzugezogen hat. In Frage kommt auch Ignaz Sonnleithners älterer Bruder Joseph (1766 – 1835), der ebenfalls Jurist und als Gesellschafter des Kunst- und Industrie-Comptoirs gut mit Beethoven bekannt war. Er war allerdings nicht als Advokat, sondern in dieser Zeit als Konzipist an der k.k. Hofkammer tätig.
11 Am 27.8. mit Wirkung vom 1.9.1802 hatte Carlo Artaria seine Firma Artaria & Comp. zu gleichen Teilen an Tranquillo Mollo und Domenico (III.) Artaria verkauft. Carlo Artaria blieb aber weiterhin in dem Geschäft tätig, und er war es, der den erwähnten "Revers" unterschrieben und den Verlag später (1803) bei der Oberpolizeidirektion in der vorliegenden Angelegenheit vertreten hat. Domenico Artaria war bereits seit dem 20.10.1801 Gesellschafter in Mollos Firma T.Mollo & Comp. Obwohl beide Firmen in der Gesellschaftsrechnung vereinigt waren, bestanden sie "buch- und firmenmäßig" in zwei getrennten Lokalen nebeneinander fort. Am 20.10.1804 wurde die Gesellschaft der beiden Kompagnons gelöst, s. Friedrich Slezak, Beethovens Wiener Originalverleger , Wien 1987, S. 14f.
12 Offenbar auf der Kopistenabschrift, die Breitkopf & Härtel als Stichvorlage diente.
13 Artarias Ausgabe von op. 29 ist tatsächlich mit dieser Verlagsangabe erschienen, s. KH S. 72.
14 Beethoven hat diese Exemplare, nach Ries waren es 50, anscheinend auf die Zusicherung erhalten, daß er sie revidieren und korrigieren wolle. Ries soll die Korrekturen in Beethovens Auftrag so grob ausgeführt haben, daß die Exemplare nicht mehr zu gebrauchen waren, s. Wegeler/ Ries S. 120.