Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
224. Beethoven an Artaria & Comp.
[Wien, 1. Juni 1805]
1 Das Schreiben steht in Zusammenhang mit dem langjährigen Rechtsstreit zwischen Beethoven und Artaria & Comp. wegen des Quintetts op. 29, das dem Grafen Moritz von Fries gewidmet und zeitweilig zum alleinigen Besitz überlassen war, s. Brief 110 . Es bereitet den Vergleich vom 30.7. bzw. 9.9.1805 vor, s. Rosemary Hilmar, Der Musikverlag Artaria & Comp. , Tutzing 1977, S. 65 – 71 und TDR II, Anhang II, S. 587 – 609.
2 Auf einen daraufhin erfolgten, nicht mehr erhaltenen Vergleichsvorschlag Beethovens ging Artaria am 30.7.1805 ein, s. Hilmar S. 69f.