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Editorische Zeichen in den Brieftexten

  • <...> Streichung, Überschreibung, Löschung
  • [...] Herausgeberzusatz
  • +...+ Markierung längerer Passagen, auf die im Kommentar eingegangen wird, z.B. mehrfache Unterstreichung
  • +...+ Einfügungen des Schreibers mit Verweiszeichen im Original
  •  ... * Asterisk, Kennzeichnung von Textverlust durch Beschädigung der Handschrift

Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für Münzen und Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo, Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).

Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.

Abkürzungen in den Brieftexten

  • # Dukaten
  • sfl., f., fr. Florin, Gulden
  • kr, xr, x Kreuzer
  • C.M., c.m. Konventionsmünze
  • W.W., w.w. Wiener Währung
  • BZ, B.Z. Bancozettel
  • £ Pfund Sterling
  • Rthlr Reichstaler
  • Thlr Taler
  • d.c. da capo
  • d.g., dgl. dergleichen
  • d.s. dal segno
  • etc. et cetera
  • mp, m.p. manu propria
  • Nb. Nota bene
  • P.P. Praemissis Praemittendis
  • P.S. Postscriptum
  • P.T. Pleno Titulo

Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.

782. Beethoven an Johann Nepomuk Kanka in Prag

Vien am 24ten Februar 1815

Mein innigst verehrter K. !

Ich habe ihnen mehrmalen durch Baron Pasqualati1 danken laßen für ihre Freundschaftlichen Bemühungen für mich, und schreibe ihnen jezt selbst 1000 Dank nieder – die Dazwischenkunf[t] des Erzherzogs2 muß ihnen nicht sehr gesucht vorkommen, oder gar nachtheilig auf mich bey ihnen zurückwirken – sie hatten schon alles gethan, als die Verwendung des E. kam, wäre dieses früher geschehn und wir hätten den einseitigen oder vielseitigen oder schwachseitigen dr. W.[olf]3 nicht gehabt, so hätte die sache laut den eignen Versicherungen des oberstburggrafen an den Erzherzog und mich einen noch günstigern Erfolg haben können4 – deswegen bleibt ihr Verdienst um mich bey mir immer und ewig – 60 # ziehen mir die landrechte ab,5 die ich selbst nur angegeben habe, und wovon weder der verstorbene Fürst Kinsky das mindeste an der Kasse angegeben noch sonst irgendwo – wo die Wahrheit mir schaden kann, hat man sie angenommen, warum denn nicht auch da wo sie mir nüzen konnte, wie ungerecht! – Brn. Pasqualati wird sich noch wegen mehrern andern Sachen bey ihnen Erkundigen. –
heute bin ich schon wieder zu müde, denn dem armen P.[asqualati] habe ich wieder eine menge auftragen müßen d.g. strengen mich mehr an als die gröste Komposizion, Es ist ein fremdes F eld, worin ich gar nicht ackern sollte –
viel Thränen ja Wehmuth kosten mich diese Geschichten – nun wird es wohl bald Zeit seyn der Fürstin Kinsky zu schreiben – und nun muß ich aufhören, froh bin ich, wenn ich ihnen nur aus reinem HerzensErguß einmal schreiben kann, und Es wird gewiß öfter geschehen, sobald ich nur einmal aus diesen Mühseeligkeiten heraus bin. – nehmen sie noch einmal meinen heißesten Dank für alles, was sie für mich gethan – und lieben sie

ihren Verehrer und Freund
Beethowen
An Seine Wohlgebohrn Hr. Johann von Kanka in Prag (in Böhmen) Wohnhaft auf der Altstadt neben der Teinkirche



1 Baron Joseph Andreas Pasqualati in Prag, der Bruder des Wiener Beethoven-Freundes Johann Baptist Pasqualati.

2 Erzherzog Rudolph hatte sich bei Graf Franz Anton von Kolowrat, dem Mitvormund der minderjährigen Söhne des Fürsten Kinsky, für Beethoven verwendet, s. die Briefe 745 , 746 und 778 .

3 Der Prager Anwalt Anton Wilhelm Wolf hatte Beethoven seit 1813 im Streit gegen die Erben des Fürsten Kinsky vertreten.

4 Siehe Beethovens Brief 776 an Kanka vom Januar 1815, wo er aus einem Schreiben Kolowrats zitiert.

5 Diesen Betrag hatte Beethoven am 4.7.1812 von Fürst Kinsky als Vorschuß bis zu einer endgültigen Regelung seiner Gehaltsansprüche erhalten, s. u.a. Brief 608 und 622 .


© 1998 G. Henle Verlag, München