Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
856. Beethoven an Baron Johann Baptist Pasqualati
[Wien, zwischen dem 22. November 1815 und Sommer 1818]1
1 Das Billett bezieht sich wahrscheinlich auf eine Angelegenheit, die mit Beethovens Vormundschaft über seinen Neffen Karl in Zusammenhang steht, oder auf diese selbst. Es kann daher frühestens am 22.11.1815 geschrieben worden sein, als Johanna van Beethoven vorübergehend zur Vormünderin eingesetzt wurde und die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Vormundschaft begannen. Dr. Karl von Adlersburg (1774 – 1855), schon in früheren Jahren für ihn tätig, hat Beethoven etwa bis Sommer 1818 juristisch beraten und sich insbesondere um das Vermögen des Neffen gekümmert. Die letzte Aktion, in die Adlersburg eingeschaltet gewesen ist, dürfte der Verkauf des Hauses Nr. 121 in der Alservorstadt am 2.7.1818 gewesen sein. Das Haus gehörte zu drei Vierteln der Schwägerin und zu einem Viertel dem Neffen. Im Herbst 1819, als es um die Wiedererlangung der Vormundschaft ging, wählte Beethoven Dr. Johann Baptist Bach als seinen Anwalt.