Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
859. Beethoven an Baron Johann Baptist Pasqualati
[Wien, November 1815]1
1 Im Anschluß an die Beilegung der Auseinandersetzung um die Gehaltsansprüche Beethovens gegenüber dem Fürsten Kinsky im Januar 1815 wurde, beginnend mit April 1815, eine halbjährliche nachschüssige Zahlungsweise vereinbart. Anfang Oktober und Anfang April eines jeden Jahres hatte Beethoven einen Betrag von 600 Gulden aus der fürstlich Kinskyschen Hauptkasse in Prag zu beziehen. Bevor der Betrag zur Auszahlung kam, mußte Beethoven eine von ihm unterschriebene Quittung einreichen. Die erste Zahlung war im Oktober 1815 fällig. Beethovens Quittung ist aber erst am 31.10.1815 ausgestellt. Die Überweisung des Betrages von Prag nach Wien dürfte sich bis in den November oder Dezember hinausgezögert haben.
2 Die letzte Zahlung aus der fürstlich Lobkowitzischen Kasse in Wien war Ende August 1815 erfolgt. Hier war ein vierteljährlicher Zahlungsmodus vereinbart worden, der aber erst ab 1816 regelmäßig eingehalten wurde.
3 Joseph Andreas Pasqualati Freiherr von Osterberg (1784 – 1864) lebte 1815/16 als Großhändler in Prag (in den Merkantilgerichtsakten des Wiener Stadt- und Landesarchivs wird er 1816 mit einer eigenen Firma erwähnt). Er ging später nach Wien und betrieb in der Rossau eine Baumschule ("Pflanzen-Cultur-Anstalt"). Beethoven hatte ihm bereits am 10.3.1815 eine Vollmacht zur Erhebung seines Gehalts bei der fürstlich Kinskyschen Kasse ausgestellt.