Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
907. Beethoven an Cajetan Giannattasio del Rio
[Wien, wohl 27. Februar 1816]1
1 Der Brief setzt den Empfang des gerichtlichen Bescheids vom 20.2.1816 voraus, der erst am 26.2.1816 expediert wurde. Er fällt außerdem noch in die Faschingszeit, er wurde also wohl am 27.2.1816 (Faschingsdienstag) geschrieben.
2 Fluch.
3 Beethoven änderte bald danach seine Meinung und versprach, das Original zu schicken, s. Brief 909 .
4 Beethovens Auslegung des gerichtlichen Bescheids vom 20.2.1816.