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Hilfe zur Benutzung der Brieftexte

Editorische Zeichen in den Brieftexten

  • <...> Streichung, Überschreibung, Löschung
  • [...] Herausgeberzusatz
  • +...+ Markierung längerer Passagen, auf die im Kommentar eingegangen wird, z.B. mehrfache Unterstreichung
  • +...+ Einfügungen des Schreibers mit Verweiszeichen im Original
  •  ... * Asterisk, Kennzeichnung von Textverlust durch Beschädigung der Handschrift

Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für Münzen und Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo, Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).

Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.

Abkürzungen in den Brieftexten

  • # Dukaten
  • sfl., f., fr. Florin, Gulden
  • kr, xr, x Kreuzer
  • C.M., c.m. Konventionsmünze
  • W.W., w.w. Wiener Währung
  • BZ, B.Z. Bancozettel
  • £ Pfund Sterling
  • Rthlr Reichstaler
  • Thlr Taler
  • d.c. da capo
  • d.g., dgl. dergleichen
  • d.s. dal segno
  • etc. et cetera
  • mp, m.p. manu propria
  • Nb. Nota bene
  • P.P. Praemissis Praemittendis
  • P.S. Postscriptum
  • P.T. Pleno Titulo

Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.

907. Beethoven an Cajetan Giannattasio del Rio

[Wien, wohl 27. Februar 1816]1

Verehrter Freund!

Die Königin der Nacht überraschte unß gestern u. zwar noch obendrein mit einem eigentlichen Anathem2 gegen Sie, ihre gewohnte Keckheit u. Frechheit gegen mich beurkundete sich auch diesesmal, u. machte mich einen Augenblick stuzen, u. beynahe glauben, was Sie behauptete, habe vieleicht seine Richtigkeit, allein als ich später nach Hause kam, ergab sich folgendes Resultat aus dem Bescheid der L.[and] R.[echte], welcher ganz nach wunsch ausgefallen ist, u wovon ich ihnen das Nöthigste Sie betreffend mittheile, obschon sie vieleicht noch gegen Abend die Abschrift davon erhalten.3
"Ein mir eingehändigter Bescheid des Landrechts verordnet, daß in Ansehung der Besuche der Mutter meines Neffen, oder der Abholung außer dem Hause durchaus nichts geschehen darf, was ich nicht selbst angeordnet, genehmigt u. bewilligt habe, u. daß mir jederzeit die Einrichtung u. Bestimmung hierüber vollkommen anheimgestellt ist. – Die Mutter des Knaben hat sich daher nur an mich zu wenden, wenn Sie ihn zu sehen verlangt, worauf ich nach gutbefinden bestimmen werde, wann u. wie u. Ob es geschehen könne"4
beyfolgendes zweckmäßige Büchlein erhielt Karl von Seiner Mutter in's geheim gestern mit dem Verbot, mir nichts davon zu sagen – Sie sehn daher wohl, daß wir ihr dieses wieder zurückgeben müßen, auch wie wir unß zu hüthen. –
sollte es ihnen recht seyn, so hole ich mein kleinesKerlchen heute gegen Ein uhr zum Essen ab, damit er auch den Fasching etwas empfinde, der doch auch bey ihnen gefeyert wird u. besonders von <ihren>seinen Kameraden (wie er sagt) – ich umarme Sie von Herzen als denjenigen, dem ich alles gute große, was mein Karl Hervorbringen wird, gerne zuschreiben werde. –

in Eil mit Achtung ihr Freund
Beethowen

(laßen sie mir gefälligst sagen, ob ich Karl zum Eßen abholen darf.)



1 Der Brief setzt den Empfang des gerichtlichen Bescheids vom 20.2.1816 voraus, der erst am 26.2.1816 expediert wurde. Er fällt außerdem noch in die Faschingszeit, er wurde also wohl am 27.2.1816 (Faschingsdienstag) geschrieben.

2 Fluch.

3 Beethoven änderte bald danach seine Meinung und versprach, das Original zu schicken, s. Brief 909 .

4 Beethovens Auslegung des gerichtlichen Bescheids vom 20.2.1816.


© 1998 G. Henle Verlag, München