Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
908. Beethoven an Ferdinand Ries in London
Vien am 28ten Februar 1816
1 Op. 97 und op. 96, s. Brief 899 vom 10.2.1816.
2 Beethoven hatte ursprünglich für op. 96, op. 97 und op. 91 (Partitur und Klavierauszug) ein Honorar von 220 Dukaten angesetzt, s. seinen Brief 809 vom 1.6.1815 an Johann Peter Salomon. Mit Birchall war er sich für die beiden Klavierauszüge von op. 91 und op. 92 sowie für op. 96 und op. 97 um 130 Dukaten einig geworden, s. Brief 855 vom 22.11.1815.
3 Dem Honorar von 130 Dukaten sind 10 Dukaten für Kopiatur und Porto zugeschlagen.
4 Brief 899 vom 10.2.1816; dort eine Spezifizierung der Kopiatur- und Portokosten.
5 Vgl. Brief 889 an Charles Neate und Brief 983 an George Smart.
6 Johann Peter Salomon war am 28.11.1815 gestorben.
7 Die Passage " pr adr. B.A. Goldschmidt" ist von fremder Hand durchgestrichen und durch " Cavendish Square Foley-Street N.r 38 " ersetzt.