Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1067. Beethoven an Tobias Haslinger
[Wien, nach dem 9. und vor dem 23. Januar 1817]1
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1 Der Brief wurde nach Korrekturlesung der Probeabzüge von op. 101 geschrieben, die Beethoven in Brief 1066 , nach dem 9.1.1817, angefordert hatte. Die Wiederaufnahme von Anredeformen wie "der Unschuldge u. schuldige" , "der Grobe u. Höffli[c]he" und "2ter l [umpen] K [er] l des Reichs" deuten auf eine enge zeitliche Nachbarschaft zu Brief 1066 hin.
2 Lumpenkerl.
3 Op. 101, Finale, T. 223 – 227; in der Originalausgabe S. 15, 3. Akkolade. Beethovens Anweisung wurde wahrscheinlich aus Platzgründen nicht befolgt. In den folgenden Briefen 1068 und 1069 stellt Beethoven die Ausführung in Haslingers Belieben und macht Einschränkungen.