Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1110. Beethoven an Johann Baptist Rupprecht
[Wien, 1. April 1817]
1 Noch im Jahre 1820 hatte Rupprecht die Übersetzung nicht vollendet, s. Brief 1389 .
2 Es läßt sich nicht mit Bestimmtheit ermitteln, welche Lieder Beethoven an Steiner verkauft hat. Da hier aber bereits die englischen Texte vorliegen, können es nur solche sein, die schon von Thomson veröffentlicht worden waren. Es kommen also lediglich die Liedsätze aus den beiden Bänden der Sammlung A Select Collection of Original Irish Airs in Frage. Der erste Band war 1814, der zweite 1816 erschienen. Es ist fraglich, ob sämtliche 59 Liedsätze oder nur die 30 aus dem zweiten Band mit deutschem Text versehen und in unterschiedlicher Anordnung von Steiner herausgegeben werden sollten. (Band 1 enthält WoO 152 Nr. 1 – 25 und WoO 153 Nr. 1 – 4; Band 2: WoO 153 Nr. 5 – 20; WoO 154 Nr. 1, 3 – 6, 8 – 12 und WoO 157 Nr. 2, 6, 8, 11 teilweise in anderen Tonarten und Besetzungen.)
3 Daß Beethoven mit der Anordnung der Lieder in den bisher erschienenen Bänden nicht zufrieden war, zeigt sein Brief vom 15.2.1817 (Brief 1085) an Thomson, wo er bittet, durch abwechslungsreichere Zusammenstellung künftig eine "monotonie dégoutante" zu vermeiden.