Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1240. Beethoven an Nannette Streicher
[Wien, Anfang Februar 1818]1
1 Der Brief ist in Zusammenhang mit Beethovens Schreiben vom 3.2.1818 an Thomas Broadwood (Brief 1242), einem entsprechenden Schreiben Giuseppe Antonio Bridis an ebendenselben vom 5.2.1818 (Brief 1243) und Beethovens Brief an Graf Lichnowsky (Brief 1238) zu sehen. Er dürfte in derselben Zeit geschrieben worden sein.
2 Möglicherweise der verschollene Brief 1217 vom 3.1.1818 von Broadwood an Beethoven.
3 Bernhard Joseph Johann von Anders, Ritter von Porodim (1753 – um 1828), 1818 Administrator in der " k.k. Zollgefälle-Administration in Österreich unter der Enns" auf dem alten Fleischmarkt Nr. 709 (Hauptmautgebäude). Anders wohnte auch im Hauptmautgebäude.
4 Vermutlich Julie von Anders, die im Jahr 1814 als Altistin unter den ausübenden Mitgliedern der Gesellschaft der Musikfreunde verzeichnet ist.
5 Thomas Broadwood hatte Ende Dezember 1817 für Beethoven einen Flügel verschickt. Das Instrument sollte zunächst auf dem Seeweg nach Triest und von dort durch Giuseppe Antonio Bridi nach Wien transportiert werden. Broadwood informierte Beethoven am 3.1.1818 (Brief 1217), der sofort um eine zollfreie Einfuhr und einen gebührenfreien Transport besorgt war. Das Instrument ist anscheinend erst Anfang Juni 1818 in Wien eingetroffen. Die Wiener Zeitung berichtet am 8.6.1818 (Nr. 128, S. 509):