Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1248. Beethoven an George Thomson in Edinburgh
Vienne le 11-ième du mois de Mars 1818
1 Brief 754 . Thomson hatte bereits in Brief 752 vom 15.10.1814 ein Honorar von vier Dukaten pro Liedbearbeitung bewilligt.
2 Siehe die Rechnung vom 20.2.1818.
3 Thomson hatte in den Jahren 1810 – 1815 mehrfach versucht, Beethoven für die Vertonung einiger englischer Gedichte zu gewinnen, und hatte ihm nach und nach sieben Texte zugeschickt, s. Brief 426 vom 10.2.1810, Brief 466 vom 17.9.1810, Brief 671 vom September 1813, Brief 754 vom 12.11.1814, Brief 773 vom 2.1.1815 und Brief 792 vom 20.3.1815. Der Auftrag scheiterte an Beethovens Honorarvorstellungen.
4 Vermutlich Johann Baptist Rupprecht. Rupprecht hatte 1812 eine Sammlung Dichtungen der Britten in metrischen Übersetzungen, Wien, herausgegeben. 1817 war er mit der Übersetzung schottischer Volkslieder befaßt, die Beethoven bei S.A. Steiner und Comp. in Wien herausgeben wollte, s. Brief 1110 vom 1.4.1817.