Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1311. Beethoven an den Magistrat der Stadt Wien
[Wien, 5. Juli 1819]
1 Testament vom 14.11.1816.
2 Gemeint ist der Entscheid des niederösterreichischen Landrechts vom 9.1.1816. Ein entsprechender Entschluß des Magistrats liegt nicht vor, vielmehr erkannte er den Vormundschaftsanspruch der Mutter an und sorgte für die Bestellung eines Mitvormundes, nachdem Beethoven zurückgetreten war.
3 Auf Beschluß des Magistrats vom 26.3.1819 wurde per Dekret am 27.3.1819 der Magistratsrat Mathias Tuscher als Mitvormund des Neffen aufgestellt.
4 Tuscher legte am Tage des vorliegenden Schreibens (5.7.1819) die Vormundschaft nieder. In seiner Mitteilung an den Magistrat heißt es (Wien, Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv-Akten, Persönlichkeiten, B 14, fol. 87 – 88): "Sowohl die Menge der Amtsgeschäfte, als auch mehrere andere Gründe erlauben dem Unterzeichneten nicht weiter der laut decret ./. dto 27t März d.J. übernommenen in jeder Hinsicht lästigen u beschwerlichen Vormundschaft über den Karl van Beethoven vorzustehen; weßwegen er um Enthebung von derselben, u Annahme der Hinterlegung obigen decretes das Ansuchen stellet; auch findet er sich von jeder dießfälligen Rechnungslegung frey, indem er von dem Vermögen seines bisherigen Mündels aus dem Grunde <nichts>nie Etwas zu beheben verursacht ward, weil auch bisher, wie vorher immer, vom Hrn Onkel meines Mündels Ludwig van Beethoven alle Erziehungs u sonstige Kosten ex propriis bestritten worden sind" .
5 Der Neffe Karl war am 22.6.1819 in das Erziehungsinstitut Joseph Blöchlingers eingetreten, nachdem Giannattasio es abgelehnt hatte, ihn erneut aufzunehmen, s. Beethovens Eintragung in seinem Kalender von 1819 (Berlin, Staatsbibliothek, aut. 35,87a, S. 21) und die Auszüge aus Fanny Giannattasios Tagebuch, TDR IV, S. 142f.
6 Eine entsprechende Anweisung hatte seinerzeit auch Giannattasio erbeten (vgl. Brief 901 vom 11.2.1816 und Brief 905 vom 15.2.1816) und am 20.2.1816 erhalten (gerichtliche Anordnung).
7 Franz Zeitlinger, Gerichtsdiener in der Kanzlei des Magistrats der Stadt Wien, s. HSS 1819, I, S. 662.
8 Michael Schoppine, Gerichtsdiener in der Kanzlei des Magistrats der Stadt Wien, s. HSS 1819, I, S. 661.