Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1319. Beethoven an Joseph Karl Bernard
Mödl.[ing] am 2ten aug. [1819]1
1 Die Jahreszahl ist aus inneren Gründen zu ergänzen. Der Wiener Magistrat fungierte seit Januar 1819 als Obervormundschaftsbehörde. Im April 1820 wurde der Streit Beethovens um die Vormundschaft über seinen Neffen vor dem Appellationsgericht entschieden.
2 Diese Eingabe ist nicht bekannt.
3 Johann van Beethoven.
4 Joseph Ritter von Schmerling.
5 Ein Jurist namens Krause ist in Wien bis 1830 nicht nachzuweisen. Die Wohnungsangabe in der Nachschrift läßt vermuten, daß Friedrich Heinrich Krausseneck gemeint ist, Hof- und Gerichtsadvokat, beeideter Notar und weltlicher Rat beim k.k. Konsistorium Augsburgischer Konfession. Er wohnte in der Singerstraße Nr. 950, s. HSS 1819, I, S. 377.
6 Die formalen Bedingungen für einen Rekurs beim Appellationsgericht waren noch nicht gegeben, da der Magistrat Beethovens Eingabe vom 5.7.1819 (Brief 1311) noch nicht beantwortet und die Einsetzung Johanna van Beethovens als Vormund nicht schriftlich fixiert hatte. Erst nach den Bescheiden vom 17.9., 4.11. und 20.12.1819 wandte sich Beethoven schließlich am 7.1.1820 (Brief 1363) an das Appellationsgericht.
7 Johanna van Beethoven hatte sich im Kontrakt vom 10.5.1817 verpflichtet, die Hälfte ihrer Witwenpension zu Erziehung und Unterhalt ihres Sohnes abzutreten. Bereits in seinem Schreiben an den Magistratsrat Piuk deutete Beethoven seine Bereitschaft zum Verzicht an, s. Brief 1313 vom 19.7.1819. Vielleicht erhoffte sich Beethoven von diesem Schritt ein Entgegenkommen seiner Schwägerin in der Frage der Vormundschaft, da er sie in Verdacht hatte, den Neffen nur deswegen an sich ziehen zu wollen, um in den Genuß der vollen Pension zu gelangen, s. seine Eingabe an den Magistrat vom 30.10.1819 (Brief 1350).
8 Beethovens diesbezügliche Eingabe an den Magistrat vom 5.7.1819 (Brief 1311) war noch nicht beantwortet.
9 Bernard wohnte im "Blumenstöckel", Innere Stadt Nr. 986, Ballgasse, Schmerling in der Inneren Stadt Nr. 1026 auf der Kärntnerstraße. Auf der Rauhensteingasse hatte er offenbar ein Büro. Die Wohnungen, auch das Büro, liegen tatsächlich nahe beieinander.
10 Beethovens Stadtwohnung befand sich in der Vorstadt Landstraße Nr. 26, Gärtnergasse.
11 Diesen Auftrag hat Beethoven möglicherweise schriftlich gegeben. Seiner Denkschrift an das Appellationsgericht vom 18.2.1820 gedachte Beethoven ein entsprechendes Schreiben als Beilage A beizugeben.
12 Der langersehnte Brief des Neffen traf schließlich am 19.8.1819 ein.
13 Magistratsrat Franz Xaver Piuk. Aus einer Gesprächsnotiz aus dem März 1820 geht hervor, daß Bernard ihn bereits im Juli 1819 aufgesucht hatte, s. BKh 1, S. 397.