1330. Beethoven an Joseph Blöchlinger
[Mödlig, 14. September 1819]
Mit 85 fl. w.w.
Mödlig am 14ten Sept. 1819
Eue[r] wohlgebohrn!
Ich habe die Ehre ihnen den Betrag für den künftigen Monath, welcher am 22 ten Sept. anfängt, zu senden, lege hiebey noch 10 fl., welche für unvorhergesehene Ausg. sind, bey, u. welche sie mir am 22 Okt. gütigst verrechnen wollen – nur folgende Indiwiduen haben freyen Zutritt zu meinemNeffen,H.[err]v. Bernard,H.[err]v. oliva,Herr v. PiuckReferent. –
außerdem werde ich jedesmahl demjenigen, welcher bey meinem Neffen zu thun hat, dieses ihnen durch selben schriftlich anzeigen laßen, wo sie aber alsdenn die gefälligkeit haben, ihn auch zu ihm zu laßen, denn der weg <in>zu ihnen ist weit, u. Es ist ohnehin Gefälligkeit gegen mich, wenn jemand mir dieses zu liebe thut, wie z.B. der Hr. BruchMaschinist etc –
aus dem Hause darf meinNeffeNiemals außer Meiner schriftlichen Vorweisung – hieraus ist denn auch deutlich, wie es mit der Mutter zu halten – ich bestehe drauf, daß auf's strengste dies befolgt wird, was die Oberv.[ormundschaft] u. ich hierin angeordnet, E.w.g. sind zu neu in diesen Verhältnißen, so sehr mir auch ihre sonstigen Verdienste einleuchten, als hierin eigenmächtig handeln zu können, wie es schon geschehen, Leichtglaübigkeit bringt hier nur Verwirrung hervor, u. – das resultat hievon mögte immerhin mehr wider als für sie zeugen, < – >welches ich zu ihrer Ehre nicht wünsche. – ich höre mein Neffe bedarf oder wünscht mehreres von mir, er hat sich deshalb an mich zu wenden, sie haben nur die Güte, seine Briefe allenfalls anHr. Steiner u. Compag. in derSteinerschenKunsthandlung auf'm Graben im pater-noster gäßel zu besorgen. –
ihr ergebener l. v. Beethowen
Ausschließlicher Vormund meines
Neffen K. v. Beethowen.
Nb: Die ausgaben hiebey werden jedesmal vergütet werden. –