Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1349. Beethoven an Johann Baptist Bach
Vien am 27ten Okt. [1819]1
1 Die Jahreszahl und der Adressat ergeben sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang mit Brief 1348 . Das vorliegende Schreiben ist ein Nachtrag dazu.
2 Da sich Beethoven vorerst nicht langfristig an Blöchlinger binden mochte, zahlte er das Schulgeld in monatlichen Raten von 75 Gulden, s. Brief 1321 vom 19.8.1819, Nachschrift, und Brief 1330 vom 14.9.1819. Bei Giannattasio betrug das Schulgeld jährlich 1100 Gulden.
3 Vielleicht ist Brief 1346 gemeint.
4 Vor der Entscheidung des Vormundschaftsprozesses hat es eine solche Maßnahme nicht gegeben. Danach hat aber das Appellationsgericht im Juli 1820 eine Weisung an die Pensionskasse erlassen, die Beethoven die Erhebung des ihm gebührenden Teils der Pension seiner Schwägerin erleichtern sollte, vgl. Beethovens Schreiben an das Universalkameralamt (Brief 1401) vom Sommer 1820.
5 Nach Beethovens Bericht vom 18.2.1820 (Entwurf einer Denkschrift an das Appellationsgericht) war der neuernannte Mitvormund Nußböck bei Blöchlinger vorstellig geworden und hatte angekündigt, den Neffen "in einigen Tägen" aus dem Institut zu nehmen.
6 Johanna van Beethoven wohnte im tiefen Graben Nr. 238.
7 Das Haus Nr. 121 in der Vorstadt Alsergrund war am 2.7.1818 für 16.000 Gulden Wiener Währung verkauft worden.