Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1353. Aloys Weißenbach an Beethoven
[Salzburg, 15. November 1819]
1 Weißenbach hatte sich u.a. im Oktober 1819 in Wien aufgehalten, s. Brief 1340 und Bernards Gesprächsnotizen in BKh 1, S. 87. Das Datum seiner Rückkehr nach Salzburg ist nicht bekannt.
2 Der Brief ist nicht erhalten.
3 Beethoven hatte den Sommer 1819 in Mödling verbracht und war Ende Oktober nach Wien zurückgekehrt. Wahrscheinlich glaubte Weißenbach, daß Beethoven künftig einen im Salzburgischen gelegenen Badeort (wie Gastein) vorziehen werde, sobald der Neffe in Salzburg untergebracht sei, vgl. Brief 1340 .
4 Wahrscheinlich eine Anspielung auf die von Fürst Johann von Liechtenstein errichteten Burg- und Tempelbauten in historisierend hellenistischem bzw. mittelalterlichem Stil (Amphitheater, Husarentempel, Ruine Mödling mit Rundturm).
5 Beethoven hatte bereits im Oktober 1819 wahrscheinlich auf Anraten Weißenbachs den Plan gefaßt, den Neffen nach Salzburg in Erziehung zu geben, s. Brief 1340 .
6 Am 17.9.1819 hatte der Wiener Magistrat Beethovens Anspruch auf Vormundschaft über seinen Neffen zurückgewiesen und stattdessen die Mutter als Vormünderin eingesetzt und den Stadtsequester Leopold Nußböck zum Mitvormund ernannt. Beethoven suchte danach in mehreren Eingaben an den Magistrat vergeblich, die Vormundschaft wiederzugewinnen, und wandte sich schließlich am 7.1.1820 an das Appellationsgericht, s. die Briefe 1350 , 1355 und 1363 . In bezug auf die Beantwortung von Weißenbachs Frage riet Franz Oliva Anfang Dezember 1819: "zu früh bis <ich> die Sache beim Mag.[istrat] ganz geendet ist sollten Sie doch den Weißen [bach] nicht schreiben" , s. BKh 1, S. 111.
7 Vielleicht ist Don Ignatius Thomas, der Probst an St. Michael, gemeint. Er war der Beichtvater des Neffen und hatte sich für dessen Unterbringung bei Johann Michael Sailer in Landshut eingesetzt, s. BKh 1, S. 68 und 72.