Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1362. Beethoven an Joseph Karl Bernard1
(Fragment)
[Wien, Ende Dezember 1819/Anfang Januar 1820]2
1 Der Brief stammt aus dem Nachlaß Bernards, s. Theodor von Frimmel, Die Beethovenautographen aus Bernards Nachlaß , Vorwort zu Katalog Franz Malota, Autographen-Katalog enthaltend 25 Briefe sowie eine eigenhändige Denkschrift von Ludwig van Beethoven ... , Wien [1908], S. 1ff. Der vorliegende Brief ist im Katalog als Nr. 5 verzeichnet. Bernard ist daher als Adressat anzunehmen.
2 Der Brief wurde nach der Tagsatzung vom 7.12.1819 (s. Brief 1355) und vor Einreichung der Berufungsklage bei dem Appellationsgericht am 7.1.1820 (Brief 1363), wahrscheinlich nach Empfang (27.12.1819) des ablehnenden Bescheides vom 20.12.1819 auf das Gesuch vom 20.11.1819 (Brief 1355) geschrieben.
3 Karl Peters (1782 – 1849), fürstlich lobkowitzischer Rat, Erzieher der Kinder des Fürsten Franz Joseph Maximilian Lobkowitz, war mit Bernard befreundet und von diesem im November 1819 zum Mitvormund vorgeschlagen worden, s. BKh 1, S. 88.
4 Auf der Tagsatzung vom 7.12.1819 im Wiener Magistrat, s. BKh 1, S. 119. Peters notierte für Beethoven während der Verhandlung: "Er der [Magistrats-]Rath hat auch erwähnt von dem schöne[n] Kleide, das Sie dem Neffe[n] gegeben, und worüber die Mutter eine treffende Bemerkung gemacht habe" .
5 Vgl. BKh 1, S. 115, wo Bernard etwa am 6.12.1819 schreibt: "Ich erzähle eben, daß sich der Magistrat alles weismachen läßt, z.B. daß sie erzählt hat, Sie wären in sie verliebt" .
6 Gemeint ist der Entscheid des niederösterreichischen Landrechts vom 9.1.1816, mit dem Johanna van Beethoven von der Vormundschaft über ihren Sohn ausgeschlossen und Beethoven zum alleinigen Vormund bestellt wurde.
7 Beethoven legte am 7.1.1820 gegen die Bescheide des Magistrats vom 17.9., 4.11. und 20.12.1819 beim Appellationsgericht Berufung ein, s. Brief 1363 .