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Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für Münzen und Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo, Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).

Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.

Abkürzungen in den Brieftexten

  • # Dukaten
  • sfl., f., fr. Florin, Gulden
  • kr, xr, x Kreuzer
  • C.M., c.m. Konventionsmünze
  • W.W., w.w. Wiener Währung
  • BZ, B.Z. Bancozettel
  • £ Pfund Sterling
  • Rthlr Reichstaler
  • Thlr Taler
  • d.c. da capo
  • d.g., dgl. dergleichen
  • d.s. dal segno
  • etc. et cetera
  • mp, m.p. manu propria
  • Nb. Nota bene
  • P.P. Praemissis Praemittendis
  • P.S. Postscriptum
  • P.T. Pleno Titulo

Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.

1369. Beethoven an Carl Magnus Winter1

[Wien,] Am 6ten März. 1820

Euer Wohlgebohrn!

Ich habe die Ehre ihnen anzuzeigen, daß ich eine Denckschrift bestehend in Mittheilungen über die Fr. v. Beethoven, über den Magistrat, über meinen Neffen, über mich etc verfaßt habe, welche ich ihnen binnen einigen Tägen zusenden werde;2 ich glaubte mir es selbst schuldig zu seyn, den Ungrund so vieler Verleumdungen gegen mich zu offenbaren, so wie ebenfalls die Intriguen der Fr. v. B.3gegen mich zum schaden ihres eigenen Kindes aufzudecken, so wie auch das Benehmen des Magistr.[ats] in sein gehöriges Licht zu sezen; E.w.G. werden aus diesen Mittheilungen über den M.[agistrat] ersehen, wie derselbe nie förmlich zu wercke gegangen ist, wie er meinenNeffenmit seinerMuttermir unbewußt kommen ließ, Laut den eigenen Aussagen meines Neffen muste er<,> dort von seiner eigenenMutterangestiftet u. verleitet, mehrere Unwahrheiten gegen mich vorbringen; – eben so wird in diesen Mittheil. ein schriftliches Dokument4 vorkommen, welches das schwankende u. partheyische Benehmen des M. beweist, u. wie sehr derselbe sich selbst widersprochen habe, als er die Fr. v. B. zur vormünderin einsezte; auch wird bewiesen werden, daß der M. Nach Niederlegung der Vormunds. des Hr. v. Tuscher,5 Welchen ich selbst zum Vormunde gewählt hatte, mich wieder als Vormund anerkannte, indem derselbe mich unter andern auch aufforderte, wieder einen andern Vormund zu wählen, ich hielt dieses aber keineswegs für zuträglich, da mein Neffe, während dem als ich die Vormunds.[chaft] niedergelegt hatte, nichts als schaden davon hatte; indem es sich unter mehrerm andern Nachtheiligen für ihn auch ereignete, daß er dahin gebracht wurde, mit Fleiß eine so schlechte Prüfung zu machen, daß er ein ganzes Jahr auf derselben Schule sizen bleiben muß, Welcher unersezliche Verlust! daß er ebenfalls von einem Blutsturz befallen wurde während derselben Zeit, welcher ihm ohne mein dazukommen beynahe das Leben gekostet hätte; Unmittelbar sind diese Ereigniße nicht dem Hr. v. Tuscher zuzuschreiben, denn er war zu wenig Unterstüzt von der Obervorm.[undschaft], konnte daher nie mit der nöthigen Energie handeln, mit der ich z.B. als Onkel Vormund u. Kostentragender zu wercke gehen konnte. – aus diesen nur wenigen Anführungen Werden E.w.G. ermessen, daß dem Berichte des M. eben nicht großes Vertrauen zu schenken ist, man kann denken überhaupt, welche Parthey die Fr. v. B. dort für sich wirksam gefunden, da Sie Schnurstraks wider die Verordnungen der HohenL.[and]R.[echte], gemäß welcher Sie von der Vormundschaft ausgeschloßen war, von dem M. gar zur Vormünderinernannt wurde;6 Hieraus folgt denn auch, daß ich bitten muß, mich sowohl als meinenNeffen Nöthigen Falls selbst zu hören über vieleicht vorkommende Beschuldigungen mich betreffend. –
Zwar scheint mir der Unnatürliche Fall, mir die Vormunds. über meinen Neffen zu versagen, nicht wohl möglich, da dieses nur in allen Hinsichten zum Nachtheile meines Neffen gereichen würde, nicht zu reden davon, daß ein solches Ereigniß die Mißbilligung unserer gesitteten Welt gewiß erregen würde; man denke nur, schon über 5 Jahre habe ich größtentheils auf die großmüthigste Art für meinen Neffen gesorgt: 2 Jahre war selber ganz auf meine Kosten im Institute, alsdenn kam erst einiger Beytrag, welcher sich nicht höher als jährl. auf 450 fl. w.w., wenn der Kurs auf 250 steht, belaüft.7
nun habe ich von diesem Beytrage beynahe Vierzehn Monathe nichts erhalten, wie Reichlich ich für meinen Neffen ohnerachtet deßen immer gesorgt, werden einige beygelegte Rechnungen bewähren. – Nur im Falle, daß man mir die Vormunds. mit einem Mi[t]vormunde nicht gestattete, würde ich meinen Neffen seinem Schicksaale überlaßen müßen, so wehe mir auch hiebey geschehen würde, so würde ich mich, doch alsdenn nie anders als <ferner an ihm Theil zu nehmen,> ausgeschloßen betrachten, ferner an ihm Theil zu nehmen – Sobald man mich aber wieder als Vormund mit meinem, meinem [Neffen?] selbst nüzlichen MitVormunde, annimmt, so werde auf die uneigennüzigste Art sorgen und wie bisher alle Kosten u. auch zukünftig immer tragen; habe ich doch selbst auf den Fall meines Todes schon für ihn gesorgt, hiezu liegen 4000 fl. C.M. <liegen> in der österr. National Bank von mir, ihm als Erbtheil bestimmt;8 so wie ich denn durch meine Verbindungen ihm überall nüzlich seyn kann, auch mein Verhältniß zu Sr. kaiserl. Hoheit dem Erzbischof von ollmütz mich von Selbem mich noch manches erfreuliche hoffen läßt, welches wie noch manches sonstige alles meinem Neffe zu Gute kommen wird – Schließlich lege E.w.G. noch einmal das wohl u wehe meines Neffen an das Herz, ich seze mein Vertrauen auf einen eben So geistreichen als Gefühlvollen Mann, u. hoffe davon alles ersprießliche, denn nimmer kann ich mir denken, daß eine solche Behandlung, wie der M. mir dem Wohlthäter meines verstorbenen Bruders dem Versorger Erhalter meines Neffen über 5 Jahre ohne alle Rücksicht dieses angedeihen ließ, sollte irgend höheren Ortes können gebilligt oder gar gut geheißen werden. –

Euer Wohlgebohrn mit ausgezeichneter Hochachtung Ergebenster Diener
Ludwig Van Beethoven .

Meine Vielen Beschäftigungen werden mir die Nachsicht E.w.G. wegen meines etwas nachläßigen Schreiben's <verzeihen> erwerben.9



1 Carl Magnus Winter (1771 – 1827) studierte die Rechtswissenschaften in Wien, war ab 1807 Magistratsrat, 1818/19 Landesrat beim niederösterreichischen Landrecht, 1820 – 1825 Appellationsrat beim Appellationsgericht. Winter war 1820 neben Joseph von Schmerling Referent in Beethovens Vormundschaftsprozeß und kannte wie dieser den Fall schon aus seiner Zeit beim Landrecht, s. BKh 1, S. 187.

2 Die Denkschrift wurde Winter zwischen dem 11. und 14.3.1820 durch Beethovens Kopisten Wenzel Schlemmer überreicht. Aus Schlemmers Bericht ist zu folgern, daß das Schriftstück offiziell nie vor das Appellationsgericht gelangte, s. BKh 1, S. 330f. und S. 493 Anm. 759.

3 Johanna van Beethoven.

4 Wahrscheinlich der Brief des Magistrats an Beethoven vom 20.8.1819 (Brief 1323), welcher der Denkschrift als Beilage B zugefügt werden sollte.

5 Mathias Tuscher war vom 27.3. bis zum 5.7.1819 Vormund des Neffen.

6 Entscheid vom 17.9.1819, s. Brief 1331 . Ein Ernennungsdekret ist allerdings nicht ausgestellt worden, wie es am Ende des Magistratsberichts vom 28.2.1820 heißt.

7 Johanna van Beethoven hatte sich vertraglich verpflichtet, die Hälfte ihrer Witwenpension, 166 Gulden 40 Kreuzer in Konventionsmünze, zu Unterhalt und Erziehung ihres Sohnes beizusteuern. Nach dem angegebenen Umrechnungskurs waren dies 416 Gulden, 40 Kreuzer Wiener Währung.

8 Diese Summe war in acht Aktien zu je 500 Gulden bei der privilegierten österreichischen Nationalbank angelegt.

9 Der Brief ist trotz einiger Streichungen auf den letzten Seiten eine ungewöhnlich saubere Reinschrift.


© 1998 G. Henle Verlag, München