Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1380. Beethoven an S.A. Steiner und Comp.
[Wien, nach dem 10. April 1820]1
1 Der Brief ist auf eine Gesprächsnotiz Olivas vom 10.4.1820 zu beziehen. Oliva bittet um ein Freibillett für eine Akademie, in der die noch unveröffentlichte Kantate Meeresstille und glückliche Fahrt op. 112 aufgeführt werden sollte, s. BKh 2, S. 52. Das Werk stand bereits auf dem Programm des 15. Concert spirituel Anfang April 1820 (wohl 7.4.1820) und wurde im 18. Concert spirituel am 19.5.1820 wiederholt. Die erste Aufführung hatte Oliva anscheinend versäumt, s. BKh 2, S. 19 sowie Wiener AMZ 4 (1820), Sp. 217 – 220 und 377 – 379 (eine Programmübersicht des ersten Zyklus der Concerts spirituels von Ignaz von Mosel). – Der vorliegende Brief dürfte bald nach dem Gespräch mit Oliva vom 10.4.1820 und jedenfalls vor dem 19.5.1820 geschrieben worden sein.
2 Gemeint ist Franz Xaver Gebauer (1784 – 1822), Kapellmeister und Chordirektor an der Augustinerkirche in Wien. Gebauer gründete 1819 zusammen mit Ferdinand Piringer (1780 – 1829), seinem späteren Nachfolger in der Leitung, die Wiener "Concerts spirituels", die in der Saison alle 14 Tage freitags nachmittags von 4 bis 6 Uhr im Saal des Gasthauses "Zur Mehlgrube" auf dem Mehlmarkt abgehalten wurden, s. Wiener AMZ 4 (1820), Sp. 217ff. und Wiener AMZ 5 (1821), Sp. 172ff.
3 Wahrscheinlich op. 112. Der Brief war dem Chorpart beigelegt.