Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1566. Johann van Beethoven an Artaria & Comp.
Am 11ten Febr 1823
1 Gemeint ist der Verleger Thomas Boosey in London, wie aus Brief 1549 zu erschließen ist. Johann van Beethoven hatte ihm in einem nicht erhaltenen Schreiben dieselben Werke wie Pacini (Brief 1518 vom 27.12.1822) angeboten.
2 Pacini hatte zu dem genannten Preis das Trio WoO 28 und die Bagatellen op. 119 Nr. 1 – 6 kaufen wollen. Seine Antwort auf Brief 1518 war etwa am 7.2.1823 in Wien eingetroffen (nicht erhalten) und war nicht direkt an Johann van Beethoven, sondern an Artaria gerichtet, s. BKh 3, S. 26 und S. 60.
3 Johann van Beethoven hatte für das Trio 20 und für die Bagatellen 15 Louisdor verlangt (s. Brief 1518), das waren umgerechnet etwa 164 bzw. 123 Francs. In seinem Brief vom 5.5.1823 (Brief 1644) setzte Beethoven den Preis wesentlich niedriger an.