Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1569. Beethoven an Joseph Uibel1
[Wien, 11. Februar 1823]2
1 Joseph Uibel (um 1776 – 1851), Hof- und Gerichtsadvokat, wohnhaft in der Inneren Stadt, Renngasse Nr. 153, s. HSS 1823, I, S. 704.
2 Beethoven hatte am 10.2.1823 auf eine seiner Bankaktien 800 Gulden Konventionsmünze zu 10 Prozent Zinsen aufnehmen lassen. Das Geld war bei seinem Anwalt, Dr. Bach, deponiert, und es war eine Bedenkzeit von einem Tag ausgemacht, s. BKh 3, S. 39 (Bl. 9v – 11r). Beethoven benachrichtigte daraufhin den Schneider Lind, daß er die offenstehende Rechnung am Mittwoch Nachmittag, d.h. am 12.2.1823 bezahlen wolle (Brief 1565). Der vorliegende Brief dürfte einen Tag zuvor, am 11.2.1823 geschrieben worden sein.
3 Johann van Beethoven.
4 Die Forderungen des Schneiders lagen demnach wohl mehrere Jahre zurück, bevor sich die österreichische Währung 1819/20 konsolidierte.