Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1771. Beethoven an Johanna van Beethoven
[Wien,] am 8ten Jenner 1824
1 Beethoven bezieht sich wahrscheinlich auf den Brief seiner Schwägerin vom 1.1.1824, Brief 1770 , nicht erhalten.
2 Johanna van Beethoven hatte sich in einem Vergleich vom 10.5.1817 verpflichtet, die Hälfte ihrer Witwenpension als Beitrag zu Erziehung und Unterhalt ihres Sohnes Karl abzutreten. Bereits im Januar 1823 hatte Beethoven erwogen, darauf Verzicht zu leisten, hatte sich aber durch den Einspruch des Neffen und des Bruders Johann davon abhalten lassen, s. Brief 1538 vom 26.1.1823.
3 Zur Herkunft dieser Schulden s. Brief 1250 vom 28.3.1818 und Brief 1422 vom 29.12.1820.
4 Es handelt sich wahrscheinlich um eine Zivilklage gegen Johanna van Beethoven wegen Schulden, s. auch Brief 1780 vom 17.2.1824.