Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
1851. Beethoven an Sigmund Anton Steiner
[Baden, 13. Juli 1824]1
1 Datierung entsprechend Registraturvermerk. Der Brief wurde wahrscheinlich durch den Neffen überbracht, s. BKh 6, S. 305 (Bl. 14r, Eintragung vom 13.7.1824).
2 Die erste Rückzahlungsrate einer Schuld von 1200 Gulden Konventionsmünze, vgl. Brief 1738 vom 5.9.1823.
3 Anscheinend Quittungen über Beethovens Halbjahresgehalt von Fürst Kinsky (600 Gulden Wiener Währung) und von Erzherzog Rudolph (750 Gulden Wiener Währung), s. BKh 6, S. 290 (Bl. 24r, Eintragung von Anfang Juli 1824). An dem geforderten Betrag von 600 Gulden Konventionsmünze (= 1500 Gulden Wiener Währung) fehlten demnach noch 150 Gulden Wiener Währung, wie Beethoven im folgenden vermerkt.
4 Über den Ursprung dieser Schuld s. Brief 1422 vom 29.12.1820.
5 Vielleicht handelt es sich um Kosten, die bei der Herstellung von Aufführungsmaterial (Vokalstimmen) für die Akademie vom 7.5.1824 angefallen sind, vgl. Brief 1837 .