Ungebräuchliche und schwer verständliche Abkürzungen im Brieftext werden in eckigen
Klammern [ ] aufgelöst. Die gängigen Abkürzungen und Zeichen für
Münzen und
Währungen bleiben unverändert. Nicht aufgelöst werden auch die geläufigen
Abkürzungen bei Tempo- und Instrumentenbezeichnungen wie Allo,
Andte, Vno(Violino) und Vcello(Violoncello).
Wurde ein Dokument im Laufe der Überlieferung getrennt und befindet sich nur ein
Teil im Beethoven-Haus Bonn, ist dieser Teil in der Übertragung fett wiedergegeben.
Der nachgestellte Kommentar enthält den Quellennachweis sowie textkritische und erläuternde Anmerkungen. Für die häufiger zitierte Literatur werden Abkürzungen und Siglen verwendet.
2038. Beethoven an den Neffen Karl
[Baden, am oder kurz nach dem 22. August 1825]1
1 Aus dem Inhalt ist zu entnehmen, daß das vorliegende Schriftstück außerhalb von Wien verfaßt wurde und der Neffe getrennt von seinem Onkel in Wien lebte. Als Entstehungszeit kommt somit am ehesten ein kurzer Zeitraum vor dem 25.8.1825 in Frage, als sich Beethoven in Baden aufhielt. Die Jahre 1824 und 1826 scheiden aus, auch gibt es kein Anzeichen dafür, daß der Neffe in früheren Jahren mit solchen verantwortungsvollen Aufgaben betraut worden wäre. Das formlose Schreiben ist kaum als eigenständiger Brief zu begreifen, sondern bildete möglicherweise eine Anlage zu Brief 2037 vom 22.8.1825.
2 Die Quittung bezieht sich auf das Gehalt von Erzherzog Rudolph für den Zeitraum März bis August 1825. Der Betrag, 300 Gulden Konventionsmünze, wurde laut Kassa-Buch erst im September ausgezahlt, s. auch Brief 2055 .